Am 30. März 2000 haben die bayerischen (Erz-) Bischöfe eine neue Dienst- und Vergütungsordnung für die Ständigen Diakone beschlossen. Für die Diözese Augsburg wurde sie rückwirkend zum 1. Juli 2000 in Kraft gesetzt.

Download der Dienst- und Vergütungsordnung als

 

Fragen zur Dienst- und Vergütungsordnung
beantwortet gerne der Vertreter der hauptberuflichen Ständigen Diakone (wird am 23.03.2003 gewählt)